synlab Medizinisches Versorgungszentrum Ulm GmbH, Ulm, Gideon-Bacher-Straße 3, 89073 Ulm. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.07.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
synlab Medizinisches Versorgungszentrum Ulm GmbH, Ulm, Gideon-Bacher-Straße 3, 89073 Ulm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "synlab Medizinisches Versorgungszentrum Augsburg GmbH", Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 24536) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
synlab Medizinisches Versorgungszentrum Ulm GmbH, Ulm, Gideon-Bacher-Straße 3, 89073 Ulm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "synlab Medizinisches Versorgungszentrum Augsburg GmbH", Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 24536) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
synlab Medizinisches Versorgungszentrum Ulm GmbH, Ulm, Gideon-Bacher-Straße 3, 89073 Ulm. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wimmer, Bartl, Berchtesgaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. März, Winfried, Hirschberg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Rothmaier, Bettina, Ulm, * ‒.‒.‒‒; von Nettelbladt, Simone, Schriesheim, * ‒.‒.‒‒.
synlab Medizinisches Versorgungszentrum Ulm GmbH, Ulm, Gideon-Bacher-Straße 3, 89073 Ulm.Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der "Medizinisches Versorgungszentrum für Laboratoriumsmedizin u. a. GbR Ulm" Ulm begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen