telekommtec Kohlmann GmbH, Kirchheim, Landkreis München (Stieglitzgasse 26, 85551 Kirchheim). Die Verschmelzung wurde am 12.01.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 89448).
telekommtec Kohlmann GmbH, Kirchheim, Landkreis München (Stieglitzgasse 26, 85551 Kirchheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Kohlmann Ralf, Kirchheim, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma telekommtec Kohlmann ek mit dem Sitz in Kirchheim geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.