telelev Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden TROPOLYS NRW GmbH (vormals TeleBeL Gesellschaft für Telekommunikation Bergisches Land mbH) am 10.10.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
telelev Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der TeleBel Gesellschaft für Telekommunikation Bergisches Land mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 52195) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
telelev Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der MEOCOM Telekommunikation GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 52056) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
telelev Telekommunikation GmbH, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 2.561.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MEOCOM Telekommunikation GmbH (AG Düsseldorf, HRB 52056 ) beschlossen.
telelev Telekommunikation GmbH, Wuppertal (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 52092) verlegt.
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