telos solution GmbH, Hürth (Kalscheurener Str. 91, 50354 Hürth). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: telos media GmbH.
telos solution GmbH, Hürth (Kalscheurener Str. 91, 50354 Hürth). Die Eintragung der Abspaltung bei der übertragenden Gesellschaft ist am 25.07.2006 erfolgt.
telos solution GmbH, Hürth (Kalscheurener Str. 91, 50354 Hürth). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2006, geändert am 12.07.2006. -redaktionelle Ausarbeitungen im Bereich Wort und Bild -Nachbearbeitung von Wort und Bild aller Art -Planung und Beratung im Bereich Medienproduktionen -Durchführung von Fernsehproduktionen -Kompositionen -Berichterstattung über Medienevents. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brendel, Thorsten Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der telos media GmbH mit Sitz in Hürth (AG Köln HRB 53624) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 07.03.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2006. Die Abspaltung wirderst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.