tenrit Kunststoff GmbH, Rietberg (Tenge-Rietberg-Straße 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tenge-Rietberg Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG am 27.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
tenrit Kunststoff GmbH, Rietberg (Tenge-Rietberg-Straße 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.03.2008 mit der Tenge-Rietberg Grundstücksverwaltung GmbH & Co.KG mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 14011) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
tenrit Kunststoff GmbH, Rietberg (Tenge-Rietberg-Straße 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Prokura erloschen: Krause, Hans-Joachim, Verl; Dipl.-Ingenieur Splichal, Anton, Rietberg.
tenrit Kunststoff GmbH, Rietberg (Müntestr. 10, 33397 Rietberg). Mit der Tenge-Rietberg Grundstücksverwaltung GmbH & Co.KG, Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 14011) als herrschendem Unternehmen ist am 22.11.2005 ein Organschaftsvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2005 zugestimmt.