Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
a)
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2
FamFG:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2
FamFG:
Liquidator:
texa Süd Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
Koblenz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(Amtsgericht Koblenz HRB 23243)
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2
FamFG:
Liquidator:
Burchard, Kurt, Koblenz, * ‒.‒.‒‒
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2
FamFG:
Liquidatorin:
Burchard, Heidi, geb. Chase, Sankt Sebastian,
* ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (Az.
21 IN 47/17) vom 13.11.2023 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
22.01.2024
Spieß-Welp
b)
Fall 14 |
HRA 20496: texa Süd KG, Koblenz, Koblenzer Str. 184-186, 56073 Koblenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 20496: texa Süd KG, Koblenz, Koblenzer Str. 184-186, 56073 Koblenz. Prokura erloschen: Dipl.-Kfm. Horne, Michael, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
texa Süd KG, Koblenz, Koblenzer Str. 184-186, 56073 Koblenz. Persönlich haftender Gesellschafter: texa Süd Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 23243), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
texa Süd KG, Koblenz (Koblenzer Str. 184-186, 56073 Koblenz). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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