theia GmbH, Münster, Wichernstraße 5, 48147 Münster. Die Gesellschaft ist im Wege des Formwechsels umgewandelt. Sie besteht in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft weiter (Amtsgericht Münster HRA 9088). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
theia GmbH, Münster, Wichernstraße 5, 48147 Münster.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2009. Geschäftsanschrift: Wichernstraße 5, 48147 Münster. Gegenstand: (1) Der Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Unternehmens, dessen Gegenstand gerichtet ist auf: a) Entwicklung, Erstellung, Wartung, Weiterentwicklung und den Betrieb von Datenbanken und Applikationen inkl. der dazugehörigen Netz-, Hardware- und Software-Infrastruktur; b) Entwicklung, Erstellung, Wartung, Weiterentwicklung und den Betrieb von Medien- und Telekommunikationsdiensten, insbesondere von Daten-, Netz-, Informations- und Kommunikationsdiensten für eigene und für fremde Daten und Inhalte Dritter sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen; c) Vermittlung und Besorgung von geschäftlichen Handlungen Dritter, insbesondere im Bereich von Daten-, Netz-, Informations-, Kommunikations- und Mediendiensten; d) Organisation und Durchführung temporärer und/oder dauerhafter Unterhaltungs- sowie anderer Veranstaltungen insbesondere im Medienbereich und damit zusammenhängender Dienstleistungen; e) jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens. (2) Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu erwerben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Helios, Oliver, Münster, * ‒.‒.‒‒; ‒‒‒, ‒‒‒, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.