HRB 18393 FF: theracorp GmbH, Fürstenwalde/Spree, August-Bebel-Straße 131, 15517 Fürstenwalde/Spree. Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 131, 15517 Fürstenwalde/Spree; Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 03.02.2021 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 18393 FF: theracorp GmbH, Fürstenwalde/Spree, Augsut-Bebel-Straße 131, 15517 Fürstenwalde/Spree. Geschäftsanschrift: Augsut-Bebel-Straße 131, 15517 Fürstenwalde/Spree; Gegenstand: Der bundesweite Betrieb von Praxen für die Podologische Therapie, die Physikalische Therapie, die Ergotherapie, die Stimm-, Sprech und Sprachtherapie und die Ernährungstherapie. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Kosch, Claudia, * ‒.‒.‒‒, Storkow (Mark); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.12.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit nämlich des Teilbetriebs "Podologische Praxen" der NOVADIA GmbH (zukünftig firmierend unter NOVADIA Group GmbH) mit Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden, HRB 22479) als übertragende Gesellschaft zur Neugründung auf Grund des Spaltungsplans vom 16.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird