HRB 106486: thyssenkrupp Industrial Crankshafts GmbH, Homburg/Saar, Lempstraße 24, 42859 Remscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Klotti, Roland Hubert, Quierschied, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Sprengart, Thomas, Sulzbach/Saar, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Rondorf, Horst, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 106486: thyssenkrupp Industrial Crankshafts GmbH, Homburg/Saar, Lempstraße 24, 42859 Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2020 mit Änderung vom 05.06.2020. Geschäftsanschrift: Lempstraße 24, 42859 Remscheid. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Antriebselementen zur Verwendung in Fahrzeugen, Maschinen und sonstigen Geräten und Vorrichtungen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf alle Gebiete der Eisen- und Stahlverarbeitung ausdehnen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sprengart, Thomas, Sulzbach/Saar, * ‒.‒.‒‒; Dr. Würker, Lars Christian, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rondorf, Horst, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der ThyssenKrupp Gerlach GmbH mit Sitz in Homburg/Saar (Amtsgericht Saarbrücken HRB 2034) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.03.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.03.2020 . Zwischen der Gesellschaft und der ThyssenKrupp Gerlach GmbH, Homburg/Saar (Amtsgericht Saarbrücken HRB 2034) als herrschender Gesellschaft ist am 24.03.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 24.03.2020 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.