HRB 11910: tiefenrot werbeagentur GmbH, Rostock, Weinstraße 8, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Illing, André, Rostock OT Brinckmansdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11910:tiefenrot werbeagentur GmbH, Rostock, Alter Markt 10, 18055 Rostock.Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Weinstraße 8, 18055 Rostock. 37.500,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Blöhe, Gunnar, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
tiefenrot werbeagentur GmbH, Rostock, Alter Markt 10, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2011. Geschäftsanschrift: Alter Markt 10, 18055 Rostock. Gegenstand: Beratung, Konzeption, Kreation, Produktion und Vermittlung von Werbe- und Kommunikationsleistungen sowie neuer Medien (Web, Online, Multimedia). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Illing, André, Rostock OT Brinckmansdorf, * ‒.‒.‒‒; Weidner, Eiko, Rostock OT Stadtmitte, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der tiefenrot werbeagentur OHG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 3183) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.