Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
27 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. |
a)
02.02.2023
Ritter
b)
Fall 30 |
HRB 207855: tomden 153 Verwaltungsgesellschaft mbH, Oldendorf, Wilhelm-Schröder-Straße 3, 21726 Oldendorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: tom Wörden, Klaus, Estorf-Gräpel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 207855: tomden 153 Verwaltungsgesellschaft mbH, Oldendorf, Wilhelm-Schröder-Straße 3, 21726 Oldendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2021 mit der MS "LEMLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldendorf (Amtsgericht Tostedt HRB 203588) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207855: tomden 153 Verwaltungsgesellschaft mbH, Oldendorf, Wilhelm-Schröder-Straße 3, 21726 Oldendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2021 mit der MS "SVEALAND" Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldendorf (Amtsgericht Tostedt HRB 207305) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207855: tomden 153 Verwaltungsgesellschaft mbH, Oldendorf, Wilhelm-Schröder-Straße 3, 21726 Oldendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2021 mit der MS "AVERA" Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldendorf (Amtsgericht Tostedt HRB 205042) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen