top color design GmbH, Taufkirchen, Landkreis München, Rotwandweg 5, 82024 Taufkirchen. Die Verschmelzung wurde am 24.05.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 130254).
top color design GmbH, Taufkirchen, Landkreis München, Rotwandweg 5, 82024 Taufkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der top color techno GmbH mit dem Sitz in Taufkirchen, Landkreis München (Amtsgericht HRB 130254) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.