HRB 717733: tophotel consultants GmbH, Baden-Baden, Flugstraße 15, 76532 Baden-Baden. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 97/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 717733:tophotel consultants GmbH, Sinzheim, Landstraße 67 A, 76547 Sinzheim.Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Baden-Baden. Änderung der Geschäftsanschrift: Flugstraße 15, 76532 Baden-Baden.
tophotel consultants GmbH, Sinzheim, Landstraße 67 A, 76547 Sinzheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2013. Geschäftsanschrift: Landstraße 67 A, 76547 Sinzheim. Gegenstand: Die Beratung bei Kauf, Verkauf, An- und Verpachtung von Tourismusobjekten und -projekten aller Art, insbesondere von Hotels und Beherbergungsbetrieben aller Art, einschließlich der Erstellung von Gutachten, Marktanalysen und strategischer Unternehmensberatung sowie die Vermittlung von Immobilien. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Röckelein, Thomas, Sinzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Röckelein, Thomas, Sinzheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "tophotel consultants eK, Inhaber Thomas Röckelein", Sinzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 211086) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.08.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.