trans-o-flex Linienverkehr GmbH, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2013 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700228) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
trans-o-flex Linienverkehr GmbH, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Der zwischen der Gesellschaft und der "trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700228) am 17.08.2012 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 13.06.2013 durch Konfusion beendet. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.06.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
trans-o-flex Linienverkehr GmbH, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Mit der "trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700228) wurde am 17.08.2012 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 20.08.2012 und 23.08.2012 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
trans-o-flex Linienverkehr GmbH, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Bestellt als Geschäftsführer: Rupps, Oliver, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
trans-o-flex Linienverkehr GmbH, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Wolfgang, Frankenthal, * ‒.‒.‒‒.
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