trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Prokura erloschen: Thömmes, Stefan, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Infolge Verschmelzung auf die Kommanditistin "trans-o-flex GmbH" ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: trans-o-flex Verwaltungs GmbH, Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 700542). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "trans-o-flex Customer- Service GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 431715) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "trans-o-flex Linienverkehr GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 433010) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH & Co. KG, Weinheim, Hertzstr. 10, 69469 Weinheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "trans-o-flex Transport-Logistik GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 431336) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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