HRB 121389: trendCOM GmbH, Oldenburg, Bahnhofsplatz 4, 26122 Oldenburg. Geschäftsanschrift: Gerhard-Stalling-Str. 60 B, 26135 Oldenburg.
HRB 121389: trendCOM GmbH, Oldenburg, Würzburger Str. 12, 26121 Oldenburg. Geschäftsanschrift: Bahnhofsplatz 4, 26122 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Fassbinder, Gerlinde Anna, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Fassbinder, Gerlinde Anna, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
trendCOM GmbH, Oldenburg, Würzburger Str. 12, 26121 Oldenburg. In Egänzung der Eintragung lfd. Nr. 3 vom 20.04.2010, nun: Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2010 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Oldenburg beschlossen.
trendCOM GmbH, Oldenburg, Würzburger Str. 12, 26121 Oldenburg. Gemäß § 122d Satz 2 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB wird bekannt gemacht: Der Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die Verschmelzung der trendcom customer care ltd. mit dem Sitz in Maxet House, Liverpool Road, LU1 1RS Luton/Bedfordshire, Großbritannien, als übertragende Gesellschaft auf die trendCOM GmbH mit Sitz in Oldenburg als übernehmende Gesellschaft wurde am 26.08.2010 zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2 und 3 UmwG): a) die trendcom customer care ltd., eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Maxet House, Liverpool Road, LU1 1RS Luton/Bedfordshire, Großbritannien, eingetragen im Registrarof Companies for England and Wales/Cardiff, Company No. 5568576, als übertragende Gesellschaft, sowie b )die trendCOM GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Oldenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg zu HRB 121389, als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitendenVerschmelzung der trendcom customer care ltd. auf die trendCOM GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, der trendCOM GmbH, können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtgerichts Oldenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der trendCOM GmbH unter deren Geschäftsanschrift 26121 Oldenburg, Würzburger Str. 12, geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden trendCOM GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der trendcom customer care ltd., kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesell-schaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorg-nannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der trendCOM GmbH, Frau Yvonne Stürzebecher, 26121 Oldenburg, Würzburger Str. 12, angefordert werden.
trendCOM GmbH, Oldenburg, Würzburger Str. 12, 26121 Oldenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen.