HRB 204652: truecare IT- und Projektmanagementgesellschaft mbH, Hannover, Schiffgraben 27, 30159 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kronenstr. 13, 30161 Hannover.
truecare IT- und Projektmanagementgesellschaft mbH, Hannover, Boulevard der EU 6, 30539 Hannover. Neue Geschäftsanschrift: Schiffgraben 27, 30159 Hannover.
truecare IT- und Projektmanagementgesellschaft mbH, Hannover, Boulevard der EU 6, 30539 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2009. Geschäftsanschrift: Boulevard der EU 6, 30539 Hannover. Gegenstand: Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen im EDV-Bereich, wie Organisation, Herrichtung und Bereitstellung von Serverstrukturen, Verwaltung von Netzwerken, EDV-Beratung, Programmierung von Sonderlösungen, Gestaltung von Printunerlagen, Internetseiten, Logos sowie Projektmanagement und Projektmanagementschulungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karavul, Berekat, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Berekat Karavul, Hannover, * ‒.‒.‒‒ , als Inhaber unter der Firma Truecare Berekat Karavul e.K. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 201406 )betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.07.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.