Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Von Amts wegen eingetragen:
Prokura infolge der Insolvenzeröffnung
erloschen:
Osbild, Reiner, Eckental-Ebach, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Nürnberg vom 23.05.2024 (Az. IN 71/11) nach
Schlussverteilung aufgehoben. |
a)
11.06.2024
Peschel |
u.e. sebald druck GmbH, Nürnberg, Mainstraße 20, 90451 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gaidies, Christian, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒; Kühn, Joachim, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
u.e. sebald druck GmbH, Nürnberg, Mainstraße 20, 90451 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.04.2011 (Az. 8121 IN 71/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
u.e. sebald druck GmbH, Nürnberg, Mainstraße 20, 90451 Nürnberg.Die Gesellschaft hat am 02.09.2010 mit der sebaldus GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 149) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 02.09.2010 zugestimmt.
u.e. sebald druck GmbH, Nürnberg, Mainstraße 20, 90451 Nürnberg.Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 04.06.1946 mit Nachträgen vom 01.06.1959, 05.12.1966, 02.10.1968 und 06.05.1970 mit der Sebaldus Druck und Verlag GmbH, nun: sebaldus GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 149) ist durch Aufhebung zum 30.09.2010 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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