HRB 740059: udomi GmbH, Neuenstein, Hochfeldstraße 8, 74632 Neuenstein. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Steigersbrünnle 4, 74632 Neuenstein. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von autonomen Robotern und ähnlichen Produkten. Handel mit autonomen Robotern und verwandten Produkten (inkl. Software). Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von autonomen Robotern.
udomi GmbH, Neuenstein, Hochfeldstraße 8, 74632 Neuenstein. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Udomi e.K.", Neuenstein (Amtsgericht Stuttgart HRA 725870) am 24.01.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
udomi GmbH, Neuenstein, Hochfeldstraße 8, 74632 Neuenstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2011. Geschäftsanschrift: Hochfeldstraße 8, 74632 Neuenstein. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von autarken Energieversorgungssystemen bestehend aus Brennstoffzellen, Photovoltaik, Windgeneratoren und Akkumulatoren, Beratung und Vertrieb von Brennstoffzellensystemen und Komponenten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Michelfelder, Udo, Neuenstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Udo Michelfelder, * ‒.‒.‒‒ Neuenstein, als Inhaber der Firma "Udomi e.K.", Neuenstein (Amtsgericht Stuttgart HRA 725870) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 01.12.2011. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.