ultra-Color Vertriebs AG, Ober-Ramstadt (Industriestraße 13, 67346 Speyer). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Darmstadt, HRB 86444) am 11.12.2007 wirksam geworden.
ultra-Color Vertriebs AG, Ober-Ramstadt (Industriestraße 13, 67346 Speyer). Die Hauptversammlung vom 15.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2007, mit dem der Sitz nach Speyer verlegt wurde, wurde aufgehoben. Die Gesellschaft hat ihren Sitz weiterhin in Ober-Ramstadt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.06.2007 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Änderung der Firma, des Gegenstandes und der vollständigen Neufassung des Gesellschaftsvertrage in die Krautol Vertriebs-GmbH mit Sitz in Ober-Ramstadt umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ultra-Color Vertriebs AG, Ober-Ramstadt (Industriestraße 13, 67346 Speyer). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2007 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung, Änderung der Firma, des Gegenstandes und der vollständigen Neufassung des Gesellschaftsvertrages in die Krautol Vertriebs-GmbH mit Sitz in Speyer (zuständiges Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ultra-Color Vertriebs AG, Nürnberg (Roßdörfer Straße 50, 64372 Ober-Ramstadt). Sitz verlegt nach Ober-Ramstadt (nun Amtsgericht Darmstadt HRB 9552). Neuer Sitz: Ober-Ramstadt.