Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Prokura erloschen:
Zahlmann, Rainer, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.01.2024
Duram |
HRB 213062: umdasch Store Makers Construction GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstr. 3, 49078 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Neher, Helmut, Gaiberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Spang, Andre, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Barlag, Volker, Westerkappeln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 213062: umdasch Store Makers Construction GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstr. 3, 49078 Osnabrück. Mit der umdasch Store Makers Neidenstein GmbH mit Sitz in Neidenstein (Amtsgericht Mannheim HRB 340537) als herrschendem Unternehmen ist am 11.11.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse und Genehmigungen Bezug genommen.
HRB 213062: umdasch Store Makers Construction GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstr. 3, 49078 Osnabrück. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.12.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 213062: umdasch Store Makers Construction GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstr. 3, 49078 Osnabrück. 27.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.08.2019, berichtigt am 07.10.2019, beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der umdasch Store Makers Neidenstein GmbH in Neidenstein (Amtsgericht Mannheim HRB 340537) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 auf EUR 27.000,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 2 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 23.08.2019 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Generalunternehmer) der umdasch Store Makers Neidenstein GmbH mit Sitz in Neidenstein (Amtsgericht Mannheim HRB 340537) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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