Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Waldesch
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Hübingerweg 41, 56323 Waldesch |
|
b)
Familiennamen geändert, weiterhin
Geschäftsführer:
Eherer, Max, Koblenz, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer I. (Firma und
Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Waldesch
beschlossen. |
a)
26.10.2023
Lauberbach
b)
Fall 2 |
HRB 23530: und Pohlen GmbH, Aachen, Hein-Janssen-Straße 16, 52070 Aachen. Koblenz. Geschäftsanschrift: In der Hohl 13, 56073 Koblenz. Der Sitz ist nach Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 28264) verlegt.
HRB 28264: und Pohlen GmbH, Koblenz, In der Hohl 13, 56073 Koblenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2020 mit Änderung vom 12.02.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Aachen (bisher Amtsgericht Aachen HRB 23530) nach Koblenz beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: In der Hohl 13, 56073 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, die Konzeptualisierung und die Gestaltung visueller Kommunikation von Unternehmenserscheinungsbildern, Corporate Design sowie die Gestaltung von Produkt- und Unternehmensmarken. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Wohnortänderung weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Pohlen, Max, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 23530: und Pohlen GmbH, Aachen, Hein-Janssen-Straße 16, 52070 Aachen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.04.2020 wirksam geworden.
HRB 23530: und Pohlen GmbH, Aachen, Hein-Janssen-Straße 16, 52070 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2020/25.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt IV. (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 12.02.2020/25.02.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.02.2020/25.02.2020 im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers das von Herrn Max Pohlen, Aachen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Max Pohlen e.K." mit Niederlassung in Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 9443) betriebene Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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