und bitte entertainment GmbH & Co. KG, Köln (Am Coloneum 2-6, 50829 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden und bitte entertainment GmbH (AG Köln HRB 34500) am 15.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
und bitte entertainment GmbH & Co. KG, Köln (Am Coloneum 2-6, 50829 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2005 mit der und bitte entertainment Verwaltungs-GmbH (jetzt: und bitte entertainment GmbH) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 34500) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmendenRechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.