HRB 718681: uniQure GmbH, Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.05.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 718681: uniQure GmbH, Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 27.03.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.03.2019 und 25.04.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht "uniQure biopharma B.V.", Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel 34275365) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 718681: uniQure GmbH, Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg. Die Gesellschaft hat am 19.02.2019 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "uniQure GmbH" mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 718681 (übertragende Gesellschaft) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht "uniQure biopharma B.V.", mit Sitz in Amsterdam/Niederlande, eingetragen im Register der niederländischen Kamer van Koophandel unter KvK-Nr. 34275365 (übernehmende Gesellschaft) beim Handelsregister eingereicht (§ 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB).Die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten gegenüber der uniQure GmbH ergeben sich aus §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dies gilt nur, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. In der schriftlichen Anmeldung ihres Anspruchs müssen die Gläubiger die dem Anspruch zugrundeliegenden Forderungen so genau beschreiben, dass deren Individualisierung ohne weiteres möglich ist. Ferner muss das Anspruchsbegehren dem Inhalt der schriftlichen Anmeldung entnehmbar sein. Bei der sechsmonatigen Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare, materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die unabhängig von Kenntnis und Wissen der jeweils anspruchsberechtigten Gläubiger läuft. Die schriftliche Anmeldung ist an die uniQure GmbH, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg zu richten. Die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten gegenüber uniQure biopharma B.V. ergeben sich aus art 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wenn ein Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten juristischen Personen dies verlangt, muss er daher von uniQure biopharma B.V. eine Sicherheit oder eine andere Garantie für die Befriedigung seiner Forderung(en) erhalten, vorbehaltlich eines begründeten Widerspruchs eines Gläubigers gegen die Verschmelzung. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger ausreichende Garantien dafür hat, dass seine Forderung befriedigt wird, oder wenn die Finanzlage der uniQure biopharma B.V. nicht weniger Gewähr dafür bietet, dass seine Forderung nach der Fusion, als vor der Fusion, befriedigt wird. Ein Gläubiger kann sich der Verschmelzung bis einen Monat, nachdem die fusionierenden Unternehmen die Einreichung der Verschmelzungsunterlagen in einer niederländischen Tageszeitung und im Staatscourant (Staatsanzeiger) angekündigt haben, widersetzen, indem er beim Gericht in Amsterdam, Niederlande, einen Antrag stellt, in dem die verlangte Garantie festgelegt wird. Das Gericht wird den Antrag ablehnen, wenn der Gläubiger nicht überzeugend argumentiert hat, dass die Finanzlage der uniQure biopharma B.V. eine geringere Garantie dafür bietet, dass sein Anspruch nach der Fusion befriedigt wird und dass die Gesellschaft keine ausreichenden Garantien gegeben hat. Da die Einreichung der Verschmelzungsunterlagen am 21. Dezember 2018 in der niederländischen Tageszeitung Trouw und am 24. Dezember 2018 im niederländischen Staatsanzeiger angekündigt wurde, ist die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs beim niederländischen Gericht am 24. Januar 2019 abgelaufen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft uniQure GmbH, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg oder der übernehmenden Gesellschaft uniQure biopharma B.V., Paasheuvelweg 25, 1105 BP Amsterdam, Niederlande, eingeholt werden.
HRB 718681: uniQure GmbH, Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Most, Patrick, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 718681: uniQure GmbH, Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Klemt, Christian, KJ Heemstede / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hendriks, Robert, Nootdorp / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.