uniset Grafik Design GmbH, Berlin(Am Treptower Park 75, 12435 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die "Zweite Hand" Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 21100 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
uniset Grafik Design GmbH, Berlin(Am Treptower Park 75, 12435 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Borrmann, Herbert; Geschäftsführer:; 2. Dr. Klopfleisch, Roland, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
uniset Grafik Design GmbH, Berlin(Am Treptower Park 75, 12435 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die uniset Grafik Design & Reprotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 20754 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
uniset Grafik Design & Reprotechnik Verwaltungs-GmbH, Berlin(Am Treptower Park 75, 12435 Berlin). Firma: uniset Grafik Design GmbH Gegenstand: Die Herstellung von Druckvorlagen (Satz) und graphischen Erzeugnissen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.700 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2006 ist das Stammkapital in EUR umgestellt und sodann zunächst auf 25.600 EUR und dann weiter zum Zwecke der Verschmelzung mit der uniset Grafik Design & Reprotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 20754 B) von 25.600 EUR um 100 EUR auf 25.700 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital)..
uniset Grafik Design & Reprotechnik Verwaltungs-GmbH, Berlin(Am Treptower Park 75, 12435 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Zweite Hand Verlags-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 21100 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 09.12.2005 zugestimmt hat..