HRB 6434: united fine art GmbH, Hamm, Braamer Straße 108, 59071 Hamm. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
united fine art GmbH, Hamm, Braamer Straße 108, 59071 Hamm. Geändert, nunmehr: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Lewerentz, Peter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
united fine art GmbH, Hamm, Braamer Straße 108, 59071 Hamm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2009. Geschäftsanschrift: Braamer Straße 108, 59071 Hamm. Gegenstand: Der Ankauf von und der Handel mit Kunstwerken (Gemälden, Plastiken, Grafiken, Fotografien u.ä.) sowie ihre Vervielfältigung und Verbreitung. Gemeint sind urheberrechtlich oder sonst geschützte Schöpfungen und deren Namensbezeichnung, aus denen sich das eingeräumte Nutzungsrecht ableitet. Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich von den Künstlern das räumlich und zeitlich unbegrenzte ausschließliche Recht zur Nutzung an den Kunstwerken einräumen zu lassen. In Einzelfällen aber mindestens das in Teilbereichen eingeschränkte Recht zur Nutzung einräumen zu lassen. Dies gilt mindestens für die Dauer der urheberrechtlichen Schutzpflicht an den jeweiligen Werken der Künstler, die die Firma erworben oder zur Vermarktung übernommen hat. Ferner übernimmt es die Gesellschaft, mit den Werken der Künstler Ausstellungen durchzuführen und sie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die vertragliche Gestaltung im Einzelfall bleibt einem gesonderten Werk-/Linzenz-/oder Ausstellungsvertrag vorbehalten. Die Gesellschaft kann Kunstwerke ankaufen oder übernimmt sie in Kommission. Ist der jeweilige Verkäufer von Werken bildender Kunst selbst Gesellschafter, so sind die Kunstwerke durch einen Sachverständigen zu bewerten. Kunstwerke können als Sacheinlage den Aktiva der Gesellschaft zugeführt werden. Die Kunstwerke müssen frei von Rechten Dritter sein. Grundsätzlich ist dafür ein Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter erforderlich. Die Gesellschaft kann auch Auktionen durchführen. Die Bedingungen unter denen Werke eingeliefert werden können und zu welchen Konditionen eine Auktion abläuft ist in gesonderten Vereinbarungen festzuhalten. Betätigt sich die Gesellschaft als Agentur, so soll sie sich - soweit gesetzlich zulässig - die gleichen Rechte Dritter gegenüber einräumen lassen, die der Urheber selbst auch hat. Also Nutzungsrechte am Urheberrecht der überlassenen Fotos, Diapositive, digitalen Daten, bildlichen Darstellungen o.ä. und diese im In- und Ausland sowie für Neben- und Folgerechte. Der Gesellschaft ist es gestattet, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Grafik- und Designverträge abzuschließen, sofern einer der Gesellschafter sich als Designer betätigt. Seine urheberrechtlichen Befugnisse sind an die Gesellschaft abzutreten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lewerentz, Peter, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.