HRB 201613: valantic IT Group GmbH, München, Ainmillerstraße 22, 80801 München. Die Verschmelzung wurde am 02.08.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 199123).
HRB 201613: valantic IT Group GmbH, München, Ainmillerstraße 22, 80801 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der valantic GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 199123) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 201613: valantic IT Group GmbH, München, Ainmillerstraße 22, 80801 München. Bestellt: Geschäftsführer: Lauterbach, Joachim, Königstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 201613: DABERO IT Group GmbH, München, Ainmillerstraße 22, 80801 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: valantic IT Group GmbH.
HRB 201613: DABERO IT Group GmbH, München, Ainmillerstraße 22, 80801 München. Die DABERO Operation 1 GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 205740), die DABERO icubic AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 215845), die DABERO novem GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 217744) und die DABERO Operation 4 GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 220140) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen/Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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