van den Berg Datentechnik GmbH, Herzogenrath (Im Straßer Feld 3, 52134 Herzogenrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden van den Berg AG am 18.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
van den Berg Datentechnik GmbH, Herzogenrath (Im Straßer Feld 3, 52134 Herzogenrath). Prokura erloschen: Wöbken, Günter Hans Martin, Kaufungen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2005 mit der van den Berg AG mit Sitz in Herzogenrath (Amtsgericht Aachen HRB 7086) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.