Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Beirat)
beschlossen. |
a)
04.01.2024
Kraus
b)
Fall 10 |
8 |
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40.688,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2023 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 1.938,00 EUR und die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4
(Stammkapital) beschlossen. |
a)
16.05.2023
Kraus
b)
Fall 9 |
HRB 113059: vc trade GmbH, Frankfurt am Main, c/o wework Taunusanlage, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.750,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 38.750,00 EUR.
HRB 113059: vc trade GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o wework Taunusanlage, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main.
HRB 113059: vc trade GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt am Main. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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