Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Wolff, Jens, Dresden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.12.2023
Ohnesorge |
HRB 11141: vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, Brucknerstr. 9, 01309 Dresden. Prokura erloschen: Büttner, Jörg, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11141: vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, Brucknerstr. 9, 01309 Dresden. Personenbezogene Angaben von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Herzog, Rudolf, Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Büttner, Jörg, Dresden, * ‒.‒.‒‒; Höfgen, Yvonne, Dresden, * ‒.‒.‒‒; Wolff, Jens, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, Brucknerstr. 9, 01309 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,406 EUR auf 26.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 3 (Stammkapital) und 4 (Geschäftsjahr). Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, Brucknerstr. 9, 01309 Dresden. Die vcs Consulting & Service GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 23305) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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