HRB 440718:vgf Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH, Waldachtal, Heiligenbronner Str. 2, 72178 Waldachtal.Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 250,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.350,00 EUR.
vgf Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH, Waldachtal, Heiligenbronner Str. 2, 72178 Waldachtal. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Franz, Waldachtal, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Schweizer, Werner, Waldachtal, * ‒.‒.‒‒.
vgf Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH, Waldachtal, Heiligenbronner Str. 2, 72178 Waldachtal. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 500,00 EUR auf 26.100,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.100,00 EUR.
vgf Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH, Waldachtal, Heiligenbronner Str. 2, 72178 Waldachtal.Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternhemens) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Heiligenbronner Str. 2, 72178 Waldachtal. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Wahrung von Gemeinschaftsaufgaben der Gesellschafter auf dem Gebiet des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Freudenstadt, insbesondere - Betreuung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Tarifsystems, -Erstellung, Durchführung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Verfahrens für die Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen oder der auf die Fahrgelder ausgeglichenen verbundbedingten Lasten sowie die Abrechnung mit den Gesellschaftern nach den Bestimmungen des Einnahmeaufteilungsvertrages, - Verwaltung und Betreuung der Fahrgastinformationen, - Konzeption und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen. 2. Die Gesellschaft wirkt gegenüber ihren Gesellschaftern interessen- und wettbewerbsneutral. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefordert werden kann. 4. Unternehmen, die im Verbundgebiet Linienverkehr gem. § 42 PBefG oder Schienenpersonennahverkehr nach § 3 (1) AEG im Landkreis Freudenstadt betreiben und nicht Gesellschafter sind, können nach deren Wahl entweder Gesellschafter werden oder sich vertraglich beteiligen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam.