via vera Gesundheit und Schönheit GmbH, Hameln (Papenstraße 9a, 31785 Hameln). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Hannover HRA 200793) am 30.10.2007 wirksam geworden.
via vera Gesundheit und Schönheit GmbH, Hameln (Papenstraße 9a, 31785 Hameln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der via vera Gesundheits und Schönheit eKfr. (Amtsgericht Hannover AR 1294/07) auftretenden Kaufmann Sabine Oltrogge-Kropp übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.