Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Einzelprokura:
Weiß, Romy, Sangerhausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.10.2022
Heise |
7 |
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a)
11.10.2022
Wussow
b)
Beteiligt an AG Stendal
HRA 7260. |
HRB 9716: vialog Konzept GmbH, Sangerhausen, Ernst-Thälmann-Str. 7, 06526 Sangerhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.5.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 55.250,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurde u.a. das Stammkapital. 55.250,00 EUR.
HRB 9716:vialog Konzept GmbH, Sangerhausen, Ernst-Thälmann-Str. 7, 06526 Sangerhausen.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Markus, Heidenreich, Sangerhausen, * ‒.‒.‒‒.
vialog Konzept GmbH, Sangerhausen, Ernst-Thälmann-Str. 7, 06526 Sangerhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 Euro auf 25.250,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufm. Unternehmen, Frank Wedekind e.K.aus dem Vermögen des Unternehmers mit dem Sitz in Sangerhausen (Amtsgericht Stendal HRA 3471) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.250,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.08.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 Teile des Vermögens (einzelkaufmänn. Unternehmen: Frank Wedekind e.K. mit dem Sitz in Sangerhausen (Amtsgericht Stendal HRA 3471) von dem Unternehmer übernommen. Die Ausgliederung ist am 22.3.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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