HRB 12997: viminds GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bergemann, Martin, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12997:viminds GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2014. Geschäftsanschrift: Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock. Gegenstand: - Planung, Gestaltung, Programmierung und Optimierung von Webseiten und mobilen Appli-kationen, - Erstellung von Onlinemarketingkonzepten, - Suchmaschinenoptimierung & Suchmaschinenmarketing, - Beratung und Consulting zu allen Themen rund um Onlinemarketing, - Coaching und Schulung im Onlinemarketing, - Kreierung von Unternehmensidentitäten (Corporate Design). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Born, Dennis, Rostock, * ‒.‒.‒‒; Ratig, Tim, Rostock, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der viminds OHG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 3706) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.