HRB 13393: voestalpine Böhler Welding Group GmbH, Meerbusch, Peter-Müller-Straße 14-14 a, 40468 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Du Champs, Thibaut, Uccle / Belgien, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Mag. Neureiter, Günter Engelbert, St. Michael/Österreich / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13393: voestalpine Böhler Welding Group GmbH, Meerbusch, Peter-Müller-Straße 14-14 a, 40468 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 05.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.11.2019 und der Generalversammlung der voestalpine ME Beteiligung GmbH vom selben Tag mit der voestalpine ME Beteiligung GmbH mit Sitz in Leoben/Österreich (Österreichisches Firmenbuch FN 254122i) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13393: voestalpine Böhler Welding Group GmbH, Meerbusch, Peter-Müller-Straße 14-14 a, 40468 Düsseldorf. Die Geschäftsführer der voestalpine Böhler Welding Group GmbH mit Sitz in Meerbusch, Deutschland und Geschäftsanschrift in Peter-Müller-Straße 14-14 a, 40468 Düsseldorf, eine nach deutschem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen zu HRB 13393 beim Amtsgericht Neuss, Deutschland und der Geschäftsführer der voestalpine ME Beteiligung GmbH mit dem Sitz in Leoben, Österreich und der Geschäftsanschrift, Kerpelystraße 199, 8700 Leoben, eine nach österreichischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen zu FN 254122i im Firmenbuch des Landesgerichtes Leoben, Österreich, haben am 05. September 2019 einen gemeinsamen Verschmelzungsplan aufgestellt. Mit diesem Verschmelzungsplan ist beabsichtigt, die voestalpine ME Beteiligung GmbH, als übertragende Gesellschaft grenzüberschreitend auf die voestalpine Böhler Welding Group GmbH als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.In Deutschland wurde der Verschmelzungsplan beim für die voestalpine Böhler Welding Group GmbH zuständigen Registergericht Neuss, Deutschland zur Registernummer HRB 13393 gem. § 122d deutschem UmwG hinterlegt. Der Verschmelzungsplan wurde in Österreich gemäß § 8 Abs. 2a EU-VerschG iVm §221a Abs. 1a AktG in der Ediktsdatei (§ 89j GOG) veröffentlicht. Die Gesellschafter und die Gläubiger der voestalpine Böhler Welding Group GmbH werden auf ihre Rechte hingewiesen.Die Gläubiger der voestalpine Böhler Welding Group GmbH haben das Recht von der voestalpine Böhler Welding Group GmbH als übernehmende Gesellschaft Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Unter der Geschäftsanschrift der voestalpine Böhler Welding Group GmbH können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Als Kontaktadresse wird bekannt gegeben: Peter-Müller-Straße 14-14 a, 40468 Düsseldorf.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Der Verschmelzungsplan und die Jahresabschlüsse der beteiligten Gesellschaften der letzten drei Geschäftsjahre liegen bei der voestalpine Böhler Welding Group GmbH zur Einsicht auf und die Gesellschafter können jederzeit eine Abschrift dieser Dokumente verlangen bzw. wird auf Anfrage Auskunft gewährt. Ergänzend wird festgehalten, dass der voestalpine Metal Engineering GmbH & Co. KG als Alleingesellschafterin der voestalpine ME Beteiligung GmbH sowie der voestalpine ME Beteiligung GmbH als Alleingesellschafterin der voestalpine Böhler Welding Group GmbH sowohl der Verschmelzungsplan als auch der Verschmelzungsbericht bereits übergeben worden ist. Die voestalpine ME Beteiligung GmbH als Alleingesellschafterin der voestalpine Böhler Welding Group GmbH hat auf eine Prüfung der Verschmelzung und auf Erstellung eines Prüfungsberichts gem. § 122f iVm § 9 Abs. 3, § 12 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 3 UmwG durch einen Verschmelzungsprüfer verzichtet. Zudem hat die voestalpine ME Beteiligung GmbH auf eine Prüfung durch den Aufsichtsrat und die Erstattung eines schriftlichen Prüfungsberichtes durch den Aufsichtsrat iSd § 220c AktG gemäß § 3 Abs. 2 EU-VerschG iVm § 100 Abs. 1 GmbHG und 232 Abs. 2 AktG verzichtet. Ebenso hat die Alleingesellschafterin der voestalpine ME Beteiligung GmbH auf eine Prüfung der Verschmelzung durch einen Verschmelzungsprüfer und auf Erstellung eines Prüfungsberichts sowie auf eine Prüfung und Berichterstattung durch den Aufsichtsrat der voestalpine Böhler Welding Group GmbH gemäß § 7 EU-VerschG verzichtet.