Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

volker rosenstiel gmbh gesellschaft für vermessung digitale dokumentation, Neuried (HRB 470750)

Firmendaten

Anschrift
Plobsheimer Str. 33
77743 Neuried
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07807/95711-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rosenstiel-gmbh.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 470750
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die volker rosenstiel gmbh gesellschaft für vermessung digitale dokumentation aus Neuried ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 470750 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die volker rosenstiel gmbh gesellschaft für vermessung digitale dokumentation ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vermessung, Dokumentation und digitaler Datenerfassung und der Vertrieb von GPS-gestützten Messsystemen.' Die volker rosenstiel gmbh gesellschaft für vermessung digitale dokumentation weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.05.2020)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 1

Calendar 16.07.2015
Veränderung

HRB 470750:volker rosenstiel gmbh gesellschaft für vermessung digitale dokumentation, Neuried, Plobsheimer Straße 33, 77743 Neuried.Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vermessung, Dokumentation und digitaler Datenerfassung und der Vertrieb von GPS-gestützten Messsystemen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mensiotec Vertriebsgesellschaft für Messsysteme mbH", Neuried (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707180) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.