HRA 2571 PI: Firma vormals: von Z Immobilienverwaltung OHG, Quickborn/Krs. Pinneberg, Feldbehnstraße 59, 25451 Quickborn. Name der Firma: von Z Immobilien GmbH & Co. KG; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. von Zychlinsky, Dieter; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. von Zychlinsky, Borris; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Von Z Verwaltungsgesellschaft mbH, Quickborn/Krs. Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRB 15161 PI); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. von Zychlinsky, Borris; Rechtsform: Die Firma ist geändert. nunmehr: Kommanditgesellschaft
HRA 2571 PI: Firma vormals: von Z Immobilienverwaltung e.K., Quickborn/Krs. Pinneberg, Feldbehnstraße 59, 25451 Quickborn. Name der Firma: von Z Immobilienverwaltung OHG; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: von Zychlinsky, Dieter, * ‒.‒.‒‒, Quickborn, Werbegestalter; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. von Zychlinsky, Borris, * ‒.‒.‒‒, Ellerau; Rechtsform: Die Firma ist geändert. Offene Handelsgesellschaft.
HRA 2571 PI: Firma vormals: von Z Werbewerkstätten e.K., Quickborn/Krs. Pinneberg, Feldbehnstraße 59, 25451 Quickborn. Name der Firma: von Z Immobilienverwaltung e.K. Rechtsform: Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Der Inhaber hat den Teilbetrieb "von Z Werbewerkstätten" nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.06.2013 auf die neu gegründete "von Z Werbewerkstätten GmbH" mit dem Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg HRB 10750 PI) aus seinem Vermögen ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.