HRB 169885: von der Heyden Personalberatung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Auf der Eierwiese 9, 82031 Grünwald. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: von der Heyden, Carsten, Starnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
von der Heyden Personalberatung GmbH, Grünwald, Landkreis München (Auf der Eierwiese 9, 82031 Grünwald). Die Gesellschaft hat am 07.11.2007 mit der von der Heyden Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 102041) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
von der Heyden Personalberatung GmbH, Grünwald (Auf der Eierwiese 9, 82031 Grünwald). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Personalberatung, Unterstützung bei Suche und Auswahl von qualifiziertem Personal und Lösung sonstiger Personalprobleme. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von der Heyden, Carsten, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Vermögen der von der Heyden Vermögensverwaltungs GmbH, mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 102041, vormals von der Heyden Personalberatung GmbH). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.