von der Linde GmbH & Co. Immobilienverwaltung Kommanditgesellschaft, Düsseldorf, Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
von der Linde GmbH & Co. Immobilienverwaltung Kommanditgesellschaft, Düsseldorf, Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf.
von der Linde GmbH & Co. Immobilienverwaltung Kommanditgesellschaft, Düsseldorf, (Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2009 und der Gesellschafterversammlung der C und L GmbH & Co. KG vom 02.03.2009 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die C und L GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 20376 ) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
von der Linde GmbH & Co. Immobilienverwaltung Kommanditgesellschaft, Düsseldorf (Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: von der Linde, Kathrin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
von der Linde GmbH & Co. Immobilienverwaltung Kommanditgesellschaft, Düsseldorf (Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der Linde GmbH & Co. Pharma-Immobilien KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 12658) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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