von der Linde GmbH & Co. Pharma-Immobilien KG, Düsseldorf (Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden von der Linde GmbH & Co. Immobilienverwaltung Kommanditgesellschaft am 25.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
von der Linde GmbH & Co. Pharma-Immobilien KG, Düsseldorf (Wahlerstr. 40, 40472 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom selben Tage mit der von der Linde GmbH & Co. Immobilienverwaltung Kommanditgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 12090) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.