Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Frost, Stephanie
Geschäftsführer:
3.
Schubert, Lisa, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
19.11.2024
Valtin |
HRB 172120 B: vostel volunteering UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Elsenstraße 82, 12059 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Lutz, Hanna
HRB 172120 B: vostel volunteering UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Elsenstraße 82, 12059 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Elsenstraße 82, 12059 Berlin
HRB 172120 B: vostel volunteering UG (haftungsbeschränkt), Berlin, c/o Stephanie Frost, Pannierstraße 7, 12047 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Stephanie Frost, Pannierstraße 7, 12047 Berlin
HRB 172120 B: vostel volunteering UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Rubensstraße 116, 12157 Berlin. Firma: vostel volunteering UG (haftungsbeschränkt); Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2015 mit Änderung vom 18.02.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 07.12.2015/18.02.2016 ist die vostel volunteering OHG mit Sitz in Berlin (HRA 51273 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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