vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Frankfurt am Main (Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden b.i.s. börsen-informations-systeme AG am 23.7.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Frankfurt am Main (Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2006/25.08.2006 und dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09./10..08.2006 mit der b.i.s. börsen-informations-systeme AG mit Sitz in Rimpar (Amtsgericht Würzburg, HRB 6303) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Frankfurt am Main (Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Business Sector AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 48731) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Frankfurt am Main (Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FIDES Information Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 40550) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Frankfurt am Main (Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt). Bestellt als Geschäftsführer: Lauterbach, Joachim, Eschborn, * ‒.‒.‒‒.