HRB 762020: w:architekten GmbH, Freudenstadt, Hindenburgstraße 2, 72250 Freudenstadt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grüner, Justine, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 762020: w:architekten GmbH, Freudenstadt, Loßburger Straße 19, 72250 Freudenstadt. Neue Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 2, 72250 Freudenstadt.
HRB 762020: w:architekten GmbH, Freudenstadt, Loßburger Straße 19, 72250 Freudenstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2017. Geschäftsanschrift: Loßburger Straße 19, 72250 Freudenstadt. Gegenstand: Gesellschaftszweck ist die Planung von Bauwerken sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Bauvorhabens betreffenden Angelegenheiten im Sinne des § 1 Architektengesetz Baden- Württemberg. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Walter, Mathias, Baiersbronn, * ‒.‒.‒‒; Wörner, Jörg, Alpirsbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "w | architekten PartGmbB Wörner & Walter", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart PR 720698) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.