HRB 115870: wastecon AG, Hamburg, Wendenstraße 403, 20537 Hamburg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Lübeck HRB 19416 HL) am 21.11.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19416 HL: wastecon GmbH, Glinde, Wilhelm-Bergner-Straße 3 A, 21509 Glinde. Name der Firma: wastecon GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Glinde; Geschäftsanschrift: Wilhelm-Bergner-Straße 3 A, 21509 Glinde; Gegenstand: die Schaffung von alternativen Entsorgungsangeboten, die Verhandlung mit Entsorgungsunternehmen, das Erstellen von Abfallentsorgungskonzepten und deren Umsetzung, das Einkaufen von Vertragsabschlüssen mit Dienstleistern, das Erstellen von Abfallentsorgungs- und -behandlungsanlagen, das Erarbeiten von Einkaufsoptimierungskonzepten, das Makeln von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen und Transportdienstleistungen, das Betreiben von Selbstentsorgungskonzepten und Lizenzmodellen, die Gestellung von Management, das Finanzieren von Betreibermodellen einschließlich damit zusammenhängender Consulting, Konzepterstellung, das Contracting, Controlling und die Konstruktion, sowie des Weiteren die eigene Beförderung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen aller Art und der eigene Betrieb von Abfallentsorgungs- und -behandlungsanlagen sowie das Halten und Vermieten von Immobilien. Eingeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Kapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Henning, Volker, * ‒.‒.‒‒, Dassendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der wastecon AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 115870) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.08.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 115870: wastecon AG, Hamburg, Wendenstraße 403, 20537 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2019 im Wege des Formwechsels in die dadurch neu gegründete wastecon GmbH mit Sitz in Glinde (AG Lübeck- neu -) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 115870: wastecon AG, Hamburg, Im Hegen 13, 22113 Oststeinbek. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wendenstraße 403, 20537 Hamburg.
HRB 115870: wastecon AG, Hamburg, Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Hegen 13, 22113 Oststeinbek.
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