HRB 510395: wba GmbH, Pößneck, Naßäckerstraße 11 a, 07381 Pößneck. Die wir-bauen-aus-Limited mit dem Sitz in Birmingham/ Großbritannien (Registrar of Companies House for England und Wales Company No. 05973264) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 15.02.2017 mit Nachtrag vom 22.05.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 15.02.2017 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 510395: wba GmbH, Pößneck, Schlettweiner Steig 6, 07381 Pößneck. Änderung der Geschäftsanschrift: Naßäckerstraße 11 a, 07381 Pößneck.
HRB 510395: wba GmbH, Pößneck, Schlettweiner Steig 6, 07381 Pößneck. Bekanntmachung zum Entwurf eines Verschmelzungsplans.Angaben gemäß § 122 d UmwG:1. Der Entwurf eines Verschmelzungsplans wurde am 28.11.2016 beim Amtsgericht Jena -Registergericht- eingereicht.2 und 3. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligtDie wir-bauen-aus-Limited, eine Private Limited Company nach englischemRecht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5973264, als übertragende Gesellschaft, sowie die wba GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Pößneck, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 510395, als übernehmende Gesellschaft.4. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der wir-bauen-aus-Limited auf die wba GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (wba GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der wba GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Schlettweiner Steig 6, 07381 Pößneck geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden wba GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (wir-bauen-aus-Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der wba GmbH, Herr Sandro Biziak, wohnhaft 07381 Pößneck, Im langen Sand 1, angefordert werden.
HRB 510395:wba GmbH, Pößneck, Schlettweiner Steig 6, 07381 Pößneck.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2014 mit Nachtrag vom 27.06.2014. Geschäftsanschrift: Schlettweiner Steig 6, 07381 Pößneck. Gegenstand des Unternehmens: Trocken- und Akustikbau, Fliesen- und Mosaikleger, Raumausstatter, Parkettleger, Bodenleger, Holz- und Bautenschutz, Einbau genormter Baufertigteile und Maler- und Lackierhandwerk. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Biziak, Sandro, Pößneck, * ‒.‒.‒‒; Büttner, Christian, Pößneck, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.