HRB 114674: we care communications GmbH, Hamburg, Seewartenstraße 10, Haus 5, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schauenburgerstraße 35, 20095 Hamburg.
we care communications GmbH, Hamburg, Seewartenstraße 10,, 20459 Hamburg.Berichtigt: Geschäftsanschrift: Seewartenstraße 10, Haus 5, 20459 Hamburg.
we care communications GmbH, Hamburg, Seewartenstraße 10,, 20459 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2010. Geschäftsanschrift: Seewartenstraße 10,, 20459 Hamburg. der Betrieb einer Kommunikationsagentur. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lehnert, Angela Susanne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lehnert, Jürgen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Lehnert Angela, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma we care communications e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 100883) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.07.2010. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.07.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.