wekom oHG, Butzbach (Schorbachstraße 11, 35510 Butzbach). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Friedberg (Hessen), HRB 6561) am 23.01.2008 wirksam geworden.
wekom oHG, Butzbach (Schorbachstraße 11, 35510 Butzbach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007 im Wege des Formwechsels in die wekom GmbH mit Sitz in Butzbach umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
wekom oHG, Hungen (Schorbachstraße 11, 35510 Butzbach). Der Sitz ist nach Butzbach verlegt.