wermida Kieler Bau- und Projektentwicklungs GmbH, Raisdorf, Lise-Meitner-Str. 12, 24223 Schwentinental. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 08.09.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 1063 PL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
wermida Kieler Bau- und Projektentwicklungs GmbH, Raisdorf, Lise-Meitner-Str. 12, 24223 Schwentinental. ; Geschäftsanschrift:; Lise-Meitner-Str. 12, 24223 Schwentinental Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Geschäftsführer:; Andrigo, Dieter, * ‒.‒.‒‒, Schwentinental; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die D. Andrigo Bau GmbH mit Sitz in Schwentinetal (Amtsgericht Kiel HRB 1063 PL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..