HRB 55: weser ingenieure GmbH, Riesa, Meißner Str. 28, 01589 Riesa. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens. Neuer Gegenstand: Eigenverantwortliche und unabhängige Ingenieurplanung und -beratung, insbesondere in den Bereichen der Objektplanung, Planung von Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagenplanung und Tragwerksplanung, Brandschutzplanung jeweils in allen Leistungsbildern einschließlich der Ausschreibung, örtlichen Bauüberwachung und Bauleitung.
HRB 55: weser ingenieure GmbH, Riesa, Meißner Str. 28, 01589 Riesa. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weser, Ingo, Riesa, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Wollborn, Sven, Riesa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 55: weser ingenieure GmbH, Riesa, Meißner Str. 28, 01589 Riesa. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2017 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 55: weser ingenieure GmbH, Riesa, Meißner Str. 28, 01589 Riesa. Bestellt: Geschäftsführer: Wollborn, Sven, Riesa, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
HRB 55: weser ingenieure GmbH, Riesa, Meißner Str. 28, 01589 Riesa. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit gemäß Spaltungsplan vom 01.06.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlungund der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die Weser Consult GmbH mit dem Sitz in Riesa (Amtsgericht Dresden HRB 35561) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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