HRA 202514: wetreu Bremervörde Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Bremervörde, Gnarrenburger Straße 28, 27432 Bremervörde. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Vertretungsregelung geändert, nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Suhr, Arne, Stade, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 202514: wetreu Bremervörde Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Bremervörde, Gnarrenburger Straße 28, 27432 Bremervörde. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schomacker, Ulf, Fredenbeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 202514: wetreu Bremervörde Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Bremervörde, Gnarrenburger Straße 28, 27432 Bremervörde. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202514: wetreu Bremervörde Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Bremervörde, Gnarrenburger Straße 28 a, 27432 Bremervörde. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gnarrenburger Straße 28, 27432 Bremervörde. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2016 Teile des Vermögens (namentlich die Kommanditbeteiligung an der wetreu Heinrich Brandes KG Steuerberatungsgesellschaft) der wetreu KG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRA 4191) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
wetreu Bremervörde Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Bremervörde, Gnarrenburger Straße 28 a, 27432 Bremervörde. (Die für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften; hierzu gehört auch die treuhänderische Vermögensverwaltung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gnarrenburger Straße 28 a, 27432 Bremervörde. Persönlich haftender Gesellschafter: Suhr, Arne, Stade, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der wetreu Bremervörde Real Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremervörde (Amtsgericht Tostedt HRB 200642) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.